Nachdem im November 1949 die letzten sogenannten Displaced Persons das Gelände der ehemaligen Arbeitsanstalt verlassen hatten, gelangten Bewirtschaftung und Betrieb der Liegenschaft wieder vollständig unter die Kontrolle des Provinzialverbandes Rheinland, dessen Nachfolger 1953 der Landschaftsverband Rheinland wurde. Dieser unterhielt die Arbeitsanstalt bis 1969.
Die stark beschädigten Gebäude wurden zunächst wieder instandgesetzt. Eine umfassende Restaurierung aller Gebäude fand jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht statt. Zwar wurden vereinzelt Gebäudeteile restauriert, wobei aber aus heutiger Sicht Fehler gemacht wurden. Beispielsweise wurden die mittelalterlichen Wandmalereien im Kapitelsaal bei der Abnahme von Übermalungen in den 1950er Jahren stark beschädigt.
Der Betrieb der Arbeitsanstalt glich im Ganzen den Verhältnissen der Vorkriegsjahre. Da auch die 1912 gegründete „Trinkerheilanstalt Freimersdorf“ auf dem Gelände der Abtei Brauweiler weitergeführt wurde, war das Klientel der Nachkriegszeit mit dem der 1920er Jahre vergleichbar. Dies hing mit der damals geltenden Rechtsprechung zusammen, die bis 1969 noch immer auf einer gesetzlichen Regelung aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 basierte, welches als erzieherische Maßnahme die sogenannte „korrektionelle Nachhaft“ vorsah. Die als „Korrigend*innen“ bezeichneten Personen hatten nach Ableistung ihrer jeweiligen Haftstrafe diese „Nachhaft“ anzutreten, um durch Arbeit ein „normales“ Leben zu erlernen.
Die Insass*innen arbeiteten in den anstaltseigenen Betrieben, z.B. in der Schneiderei, Wäscherei oder der Ziegelei. Dort wurden Waren für andere Landeskrankenhäuser oder externe Kunden hergestellt. Der damals hier tätige Schneidermeister berichtete, dass die Näherei unter anderem Küchenschürzen für den Schlussverkauf einiger Versandhändler produzierte. Ein Ansporn zur Arbeit war für die Korrigend*innen immer die Aussicht auf Tabak oder Zigaretten am Feierabend.
Diejenigen, die auf Grund von Alkoholismus, Bettelei, Landstreicherei, Prostitution, Zuhälterei oder Unterhaltsschulden einsaßen, kamen aus ganz Westdeutschland, da Verträge zur Unterbringung mit anderen Bundesländern bestanden. Dies war auch der Grund dafür, dass die Frankfurter Prostituierte Rosmarie Nitribit, die durch ihren gewaltsamen Tod Berühmtheit erlangen sollte, von 1952 bis 1953 in Brauweiler untergebracht war.
Mit dem gesellschaftlichen Wertewandel in den 1960er Jahren waren auch die Belegungszahlen der Landesarbeitsanstalt rückläufig. Die Gründe hierfür lassen sich auf mehrere Aspekte zurückführen. Zum einen wiesen die Gerichte nicht mehr so häufig wie zuvor Personen in Arbeitshäuser ein, zum anderen kündigten verschiedene Bundesländer ihre Verträge mit der Arbeitsanstalt. Gleichzeitig war die Zahl der Suchtkranken gestiegen. Da inzwischen die Gesetzgebung Alkoholismus als Krankheit anerkannt hatte und die gesetzlichen Krankenkassen eine Unterbringung in einem Krankenhaus, aber nicht in einer Arbeitsanstalt bezahlte, ging die Idee der Arbeitshäuser dem Ende entgegen. Und spätestens mit der bundesdeutschen Strafrechtsreform, die am 1.9.1969 in Kraft trat war die Arbeitshaushaft abgeschafft worden. Der LVR entschied daher 1969 in Absprache mit den zuständigen Landesministerien, die Arbeitsanstalt Brauweiler zu schließen und in eine Klinik für Suchtkranke umzuwandeln, das Landeskrankenhaus Brauweiler.