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Giebel über der Toreinfahrt zur Abtei Brauweiler

LVR-Kulturzentrum
Abtei Brauweiler

LVR-Mobilitätsfonds

Freie Fahrt zur Gedenkstätte Brauweiler des LVR

Angebot für Schulklassen / Übernahme von Fahrtkosten in die LVR-Museen

Ab 16. August 2021 hält der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rheinland ein besonderes Angebot bereit: Mit dem „LVR-Mobilitätsfonds“ möchte der LVR Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Kultur erleichtern.

Der „LVR-Mobilitätsfonds“ ermöglicht es Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet, einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe zu stellen. Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet. Anträge können solange gestellt werden, bis das jährlich verfügbare Budget des Fonds ausgeschöpft ist. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.

Dies gilt auch für das LVR-Kulturzentrum Abtei Brauweiler und die Gedenkstätte Brauweiler. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Besuch der Gedenkstätte Brauweiler erst ab einem Alter von ca. 15 Jahren empfohlen ist.

Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website www.mobilitaetsfonds.lvr.de

Einen Flyer zum Angebot finden Sie hier (PDF, 517 KB)

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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle LVR-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten nicht. Erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten.

Für den sicheren Museumsbesuch: Bitte informieren Sie sich bei der Antragsstellung sowie tagesaktuell zum Zeitpunkt des Museumbesuchs über die dann gültigen Zugangsbestimmungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung auf der Homepage des jeweiligen Museums.

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