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Giebel über der Toreinfahrt zur Abtei Brauweiler

Gedenkstätte
Brauweiler des LVR

Gedenkbuch Brauweiler

Biografien

Weber, Heinz

  • geb. 24.04.1922 in Bergisch Gladbach
  • gest. 10.05.1944 bei Sewastopol/Krim
  • Haft in Brauweiler: 05.09.1941 – 25.09.1941

Heinz Weber war kaufmännischer Angestellter und leitete daneben eine katholische Jugendgruppe in der Pfarre St. Joseph in Bergisch Gladbach-Heidkamp. Die aus ca. zehn Jugendlichen der Jahrgänge 1922 bis 1925 bestehende Gruppe setzte sich unter ihrem Anführer Heinz Weber über das bereits seit 1933 von Oberpräsident Hermann von Lüninck ausgesprochene Verbot der Betätigung katholischer Jugendverbände und das durch die preußische Polizeiverordnung von Juli 1935 ausgesprochene Verbot konfessioneller Jugendverbände hinweg. Im Pfarrhaus und unter Mitwirkung des Kaplans Fey organisierte die Gruppe u.a. Wanderfahrten, Heimabende und religiöse Schulungen.

Eine unter Webers Leitung geplante Wanderfahrt nach Ehreshoven an der Agger am 30. August 1941wurde der Polizei verraten. Die Kriminalpolizei Bergisch Gladbach nahm daraufhin noch am selben Tag acht Jugendliche fest. Es folgte die Festnahme von drei weiteren Personen, die bereits nach Ehreshoven vorgefahren waren. Ein Kriminalassistent der Kölner Gestapo verhörte die Jugendlichen im EL-DE-Haus. Er entließ zwei Gruppenmitglieder aus der Haft und überstellte die restlichen neun Jugendlichen dem Gefängnis Klingelpütz. Von dort wurden sie am 4. September 1941 dem Kölner Amtsgericht zwecks Haftbefehl vorgeführt.

Amtsgerichtsrat Dr. Freiherr von Mirbach sprach allerdings eine „Freilassung zur Verfügung der Gestapo“ aus. Die Gestapo brachte die Jugendlichen daraufhin nach Brauweiler, wo sie bis zum 25. September blieben. Die Kölner Oberstaatsanwaltschaft stellte schließlich die Verfahren, bis auf das gegen Heinz Weber, ein. Dieser wurde nach seiner Brauweiler Entlassung bereits am 2. Oktober 1941 zur Flak-Ersatzabteilung, 1. Batterie, nach Ludwigsburg eingezogen. Dort musste er sich im Auftrag der Kölner Ermittlungsbehörde Vernehmungen durch den Kommandeur der Einheit unterziehen. Auf der Grundlage von dessen Berichten wurde das Verfahren gegen Heinz Weber Ende Februar 1942 eingestellt. Weber kam als Luftwaffensoldat auf die Krim, wo er am 10. Mai 1944 mit 22 Jahren fiel.

Quelle:

  • LAV NRW R Gerichte Rep. 112, Nr. 14546

Literatur:

  • Engeländer, Hermann: Wir waren Zeugen, 2 Bde., Bergisch Gladbach 1983.
  • Fritzen, Willi: Spurensuche 2. Bensberg und Bergisch Gladbach 1933-1953, Bensberg o.J.

Text und Recherche:

Hermann Daners

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